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Landgericht Mönchengladbach zur Frage der Vorrangigkeit der negativen Feststellungsklage gegenüber (positiver) Leistungsklage

Das Landgericht Möchengladbach hat am 21.06.2010 (Az: 8 O 18/10) zugunsten meines Mandanten in einer negativen Feststellungsklage entschieden. Der Fall: Der Kläger wurde wegen angeblicher "Förderung fremden Wettbewerbs" mit Schreiben vom 18.09.2009 abgemahnt, da er Google-Adsense auf seinem privaten Blog eingefügt hatte. Die Beklagten sahen sich dadurch verletzt, dass der Kläger über diese Firma angeblich negativ berichtete und durch  


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