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13 Okt 2009
Wahlinfo2009 – Rechnungen pünktlich nach der Bundestagswahl…
- Anja M. Neubauer
- Abofalle, Alltagswahnsinn, aus dem Inland, Datenschutz, Internet, Irreführung, Warnung
- 1 Kommentare
Man darf sich nicht aufregen, nur wundern: Pünktlich nach der Bundestagswahl werden nun Rechnungen verschickt von "Wahlinfo2009.de". Diese Firma bot auch einen "Wahlcheck" an, wie er kostenlos über den vielseits bekannten und besprochenen "Wahl-o-mat" erhältlich war. (Die "Wahlinfo.de" -Seite ist übrigens momentan wieder erreichbar, sie war kurz nach der RTL-Berichterstattung, die vor dem Angebot dieser Seite warnte, offline - siehe älterer Bericht im Blog). Der von der Firma Belleros Premium Media Limited Company angebotene "Service" auf "www.wahlinfo2009.de" war offensichtlich auch nicht kostenlos. Mandant erhielt pünktlich nach der Wahl eine Zahlungsaufforderung, nach der er
"da er nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe, für die bereitgestellte und erbrachte Dienstleistung für die Vertragslaufzeit von 12 Monaten nun 60,00 Euro zahlen solle."Nett ist die Ergänzung:
"Der Vertrag läuft nach 12 Monaten automatisch aus und verlängert sich gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht."Daher sollte man sich wohl hüten, von "Abo"-Falle zu sprechen, denn es wird ja darauf hingewiesen, dass es sich gerade nicht um ein "Abo" handelt ;-) Der Mandant ist dennoch perplex: Er war zwar auf der Seite, hat in einzelnen Kästchen Fragen angeklickt und wurde dann plötzlich aufgefordert, Name, Email etc. anzugeben. In dem Moment wurde ihm bewußt "haltamal, da habe ich doch mal was gehört,...wieso wollen die Daten von mir haben? DAS muss eine dieser Fallen sein..." und löscht sofort(!) die Felder, schließt sogar die Seite. Daher staunt er nicht schlecht, dass in der angeblichen Rechnung steht
"hier finden Sie nochmals den Link zu Ihrer Auswertung...."Er hat eine "Auswertung" nie gesehen, niemals erhalten. Wie kann das sein? Der Mandant antwortet auf die Zahlungsaufforderung, dass er nie eine Leistung in Anspruch genommen habe, auch nicht über irgendwelche Widerrufsrechte informiert wurde, nicht einmal wußte, dass er einen Vertrag schließt. Einen solchen hat er vorsorglich wegen arglistiger Täuschung auch angefochten. Dennoch bleibt "Wahlinfo2009.de" hartnäckig und schickt eine Zahlungserinnerung. Er sei jetzt
"in Verzug, er habe im Rahmen der Anmeldung die Geschäftsbedingungen bestätigt und sei zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Und es stehe sofort die Möglichkeit der Leistungsklage oder alternativ ein Mahnbescheid und damit die eingehende Eröffnung eines Mahnverfahrens durch unsere Rechtsanwälte zu..."Nun, solange bei Beträgen unter 1000,00 Euro in NRW das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage fehlt, wenn kein Mahnverfahren vorgeschaltet ist, wird das mit der angedrohten Leistungsklage schon etwas schwierig;-)... Außerdem frage ich mich, wie überhaupt ein Vertrag zustande gekommen sein soll, der eine Zahlungspflicht begründet. Denn der setzt voraus, dass der Mandant nicht nur eine Leistung abgerufen hat, sondern auch dies in Kenntnis der Widerrufsbelehrung getan hat. Beides fehlt hier. Empfänger der Zahlung ("...unsere nachstehend angegebene Bankverbindung") ist aber nicht die Belleros Ltd., sondern die "Online Abrechnungen GmbH" , die auch schon bei "Online Premium Content Ltd." abgerechnet hat. Ein Schelm, der Ähnlichkeiten sieht und Böses dabei denkt! Inzwischen sollte sich doch herumgesprochen haben, dass, wenn im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet werden, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebotes und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. "Kostenfallen"), an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 04.12.2008, 6 U 186/07). Was ich allerdings wirklich entzückend finde, ist der Hinweis im Kleingedruckten der Rechnungen/Zahlungserinnerungen: So wirklich sicher scheint sich die Belleros Ltd. auch nicht zu sein, dass mein Mandant mit denen einen Vertrag geschlossen hat:
"Sollte ein Dritter Ihren Namen, Emailadresse und/oder Anschrift mißbraucht haben, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden dann selbstverständlich rechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen (z.B. IP-Adresse) weiterleiten"...na DAS halte ich mal für eine richtig gute Idee! Nämlich die Ermittlungsbehörden einzuschalten, das mache ich dann mal... - - - - Nachtrag zu diesem Artikel: Das ORF berichtet just in diesem Moment auf seiner Seite von einem Urteil des Handelsgerichts Wien in Sachen gegen "Schmidtlein" bzw. dessen Nachfolger "Redcio OHG".
"Internetseiten sind irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext enthalten, heißt es im Urteil. Grundlegende Vertragsbestimmungen wie Preis, Leistung und Bedingungen des Rücktrittsrechtes müssen in deutlicher und verständlicher Form dem Konsumenten übermittelt werden."In Österreich wird demnächst also gefordert sein, dass sämtliche Angaben dem Verbraucher VORAB per Mail zur Kenntnisnahme übersandt werden. Es bleibt zu hoffen, dass auch Hierzulande bald ein solches Urteil gefällt wird bzw. dass der Gesetzgeber eine solche Verpflichtung vorgibt! Link zum Bericht