Ob sich Twitpic nicht mit der Weitergabe von Bildern ein Eigentor geschossen hat…?
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Bei der morgentlichen Lektüre fällt mir ein Artikel von Spiegel Online ins Auge: "Twitter Fotodienst Twitpic reicht Nutzer-Fotos an Vermarkter weiter" . Man kennt es, in den Nutzungsbedingungen hat man angeblich alle Rechte für alles natürlich aufgegeben "Ihr, die ihr dieser Plattform beitretet, lasset alle Hoffnung fahren..." Im Ernst: Ja, eine Plattform kann sich die Nutzungsrechte in einem gewissen Umfang übertragen lassen. Durch die vom User abgenickte Weitergabe an eine Bildagentur, die dann mit den veröffentlichten Nutzerbildern Geld verdienen möchte, wird es aber haftungsrechtlich - jedenfalls nach deutschem Recht!- für Twitpic eng! Zum Beispiel bei Urheberrechtsverletzungen. Für eigene Inhalte haftet der Betreiber immer. Bei fremden Inhalten ist es anders: Wenn z.B. ein Bild unberechtigt auf eine Plattform hochgeladen wird, so haftet der Plattformbetreiber für fremde Inhalte in der Regel erst AB KENNTNISNAHME. Und nur dann, wenn er trotz Kenntnis das Bild weiter auf der Plattform belässt, haftet er als Störer.
§ 7 Allgemeine Grundsätze
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. (2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
§ 10 Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofernSatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
"Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Rezepte) stellen können, haftet für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Portalbetreiber die Inhalte zu eigen macht, liegt auch darin, dass er sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt und Dritten anbietet, diese Inhalte kommerziell zu nutzen."Heißt im Klartext: Keine Haftung mehr für "fremde Inhalte ab Kenntnisnahme", sondern Haftung "für eigene Inhalte wegen Zueigenmachens!" Dadurch, dass twitpic sich umfangreich die Nutzungs (- und "Weiterverkaufsrechte") einräumen lässt, ist eine Haftungserleichterung ("erst ab Kenntnisnahme") "wegen fremder Inhalte" nicht mehr möglich. Nach Ansicht des BGH haftet die Plattform nicht mehr nur ab Kenntnisnahme, sondern hat verschärfte Kontrollpflichten. Der Bundesgerichtshof hat dem Kläger damals Schadensersatz zugesprochen. Die beklagte Plattform habe nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustünden. Tusch:
"Der Hinweis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihre Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, reiche insoweit nicht aus."Eine Enthaftung "für fremde Inhalte" ist daher für Twitpic nicht mehr drin. Ironiemodus an: Wollen wir hoffen, dass die Einnahmen aus den Weiterverkäufen nicht durch Schadensersatzforderungen gleich aufgefressen werden.