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04 Mai 2011
AG Köln: Bild in Briefmarkengröße weniger als 3 Monate online – 150,00 Euro sind genug
- Abmahnung, aus dem Inland, Bildrechte, Internet, IT-Recht, Lizenzberechnung, Presseartikel, Prozeß, Schadensersatz, Urheberrecht, UrhG, Urteil
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Die Klägerin hatte einen briefmarkengroßen Ausschnitt eines Bildes bei der Neubearbeitung ihrer gewerblichen Seite aus einem kostenlosen Pool verwendet.