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Ungeprüftes Masseninkasso macht Anwalt gewerbesteuerpflichtig

Wie die Kanzlei Dr. Schmitz  und Partner mitteilt, hat das Niedersächsische Finanzgericht in seiner Entscheidung vom 15.09.2011 – 14 K 312/09 - klargestellt, dass anwaltliches Masseninkasso dazu führt, dass die anwaltliche Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig wird. Gegenstand der Entscheidung war ein Anwalt, der sogenanntes Volumeninkasso betreibt, sprich: Masseninkasso. Dies sind z.B. die Rechtsanwälte, die in automatisierten Schreiben mit angehängtem Überweisungsträger Forderungen bei den Schuldnern geltend machen. Das Finanzgericht ist der Ansicht, dass, wenn ein Anwalt massenhaft in diesem Sinne arbeite und nicht jede Forderung auf deren Rechtmäßigkeit prüft, diese Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig ist. Eine bittere Pille für alle Anwälte, die eben standardisiert und massenweise nur Inkassoschreiben verschicken, denn anwaltliche Umsätze sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Dies hatte das Finanzgericht nun angenommen, da der Anwalt im Schwerpunkt im gewerbesteuerpflichtigen Bereich als Inkassodienstleister tätig war. Daher insbesondere, da die anwaltliche Prüfung der Forderung unterblieb. Standardisiert ablaufende Verfahren sind nun getrennt zu erfassen und unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil rechtskräftig wird - bekannte Anwälte, die ausschließlich Forderungen im Namen von Internetabzockern eintreiben, würden so klar Einbußen erleiden. Vielleicht würde sogar (hoffentlich) sich deren Geschäftsmodell nicht mehr rechnen.


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