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BGH: Autovervollständigung kann für Google teuer werden

internetrecht-120x80Wie der Pressemitteilung des BGH vom 14.05.2013 (Nr. 087/2013 vom 14.05.2013) zu entnehmen ist, muss Google darauf achten, dass die Autovervollständigung bei Suchvorschlägen keine diskriminierenden Worte enthält. Geklagt hatte ein Geschäftsmann, der bei der Suche nach seinem Namen durch die Suchmaschine mit den Zusätzen eines Sektennamen oder dem Wort "Betrug" in Erscheinung trat.  


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