Landgericht Köln verbietet Tagesschau-App
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Wie die FAZ heute berichtet, wurde heute durch das Landgericht Köln entschieden, dass die ARD die Tagesschau-App nicht mehr anbieten darf. Geklagt hatten die Zeitungen der WAZ-Gruppe. Die Zeitungen waren der Ansicht, dass die App der Tagesschau zu pressebezogen sei. Ein solcher Zusatzdienst, der pressebezogen ist, sei aber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht gestattet.