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30 Sep 2011
Anregung auch für deutsche Gerichte?
Die New York Times berichtet, dass in den USA das Reporters Committee for Freedom of the Press das US Supreme Court scharf kritisiert hat.
Hintergrund ist, dass sämtliche Unterlagen eines Gerichtsprozesses in den USA öffentlich sein sollen, damit mehr Transparenz geschaffen wird.
"every document filed in or by the court “shall be available to the public for inspection” unless it orders that the document be sealed. That presumption of openness would be in the interest of everyone — the Supreme Court, lawyers who practice before the court, scholars who study the court and, of course, the American public."Stein des Anstoßes ist, dass die Zahl der "versiegelten" - also nicht öffentlich einsehbaren- Akten in den letzten 18 Jahren von 2 auf 24 pro Amtszeit gestiegen ist (von insgesamt 9.066 Fällen wohlgemerkt!).
"While the fraction remains tiny, the increase is disturbing."Das Committee findet die Zahl zwar gering, jedoch wird dieser Anstieg als verstörend hoch angesehen. In Deutschland sind zwar die Urteile öffentlich, müssen jedoch geschwärzt werden. Es wäre mit Sicherheit auch interessant, die Schriftsätze zeitweilen einsehen zu können - wie geschehen in einem Fall, in dem eine deutsche Anwaltskanzlei, die für eine Vielzahl von Abmahnungen bekannt ist, nun schriftsätzlich in einem Verfahren in den USA zu einer IP-Ermittlungsfirma Stellung beziehen musste - und es sich herausstellte, dass diese Kanzlei zugab, dass die Firma