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Bushido verurteilt – Was passiert mit den Abgemahnten?

Rapper Bushido könnte bald diverse CDs u.A. auch Sampler, auf denen bestimmte Songs vorhanden sind, vom Markt nehmen müssen. Grund: Das Landgericht Hamburg hat ihn im Verfahren 308 O 175/08 vom 23.03.2010 verurteilt, da er rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Tonfolgen der französischen Gothic-Band "Dark Sanctuary" in 13 Titeln verwendete. Es wurde festgestellt, dass die Gema-Ausschüttungen den Komponisten zustehen und Bushido wurde zur Zahlung eines sogenannten Billigkeitsschadensersatzes in Höhe von 63.000,00 Euro verurteilt. Im Verfahren Az.: 310 O 155/08 stellte das Landgericht Hamburg fest, dass er in 16 verschiedenen Titeln urheberrechtlich geschützte Tonfolgen kopiert habe. Die Auswertung der insgesamt 11 Tonträger (Alben, Single-CDs und auch Sampler), auf denen diese Titel enthalten sind, wurde ihm verboten. Außerdem wurde er verurteilt, Auskünfte über den Umfang der erfolgten Auswertung der Tonträger zu erteilen. Der zu zahlende Schadensersatz wird sich also nach den Verkaufszahlen richten. Beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Wenn der Rapper in der Berufung nicht obsiegt, es also bei der Verurteilung bleibt, wird das zur Folge haben, dass die CDs vom Markt und aus den Internetportalen genommen werden müssen. Auch hätte der Musiker Schadensersatz zu zahlen. Folgerichtig, da er ja auch nicht Urheber der streitgegenständlichen Lieder wäre, wäre Bushido - oder auch Einigen als Herr Anis Mohamed Ferchichi durch Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe bekannt - auch nicht zu Abmahnung der besagten Titel berechtigt gewesen- schließlich ist er nach Auffassung des LG Hamburgs auch nicht Urheberrechtsinhaber gewesen. Es wird jedoch vorerst abzuwarten sein, ob die Entscheidungen rechtskräftig werden und danach sollte im Einzelfall geprüft werden, ob der zu unrecht Abgemahnte keine Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Die Rechtsprechung in Urheberrechtssachen ist diesbezüglich nicht einheitlich, angesichts der Massenabmahnungen im Internet gehen jedoch mehr und mehr Gerichte dazu über, in Fällen unberechtigter Abmahnungen Schadensersatzansprüche zu bejahen.  Wie immer sind dies Einzelfallentscheidungen und jeder konkrete Abmahnungsfall muss jeweils für sich geprüft werden. Jedoch sollten Abgemahnte aufgrund dieser Entscheidungen sich nicht vorschnell freuen und eine Abmahnung nich gleich in die Mülltonne werfen! Schließlich handelt es sich nicht um alle, sondern nur um einzelne Werke von Bushido. Nur eine rechtliche Überprüfung kann sicherstellen, dass dem Abgemahnten - insbesondere in Form einer zu weit gefassten oder überhaupt nicht abgegebenen Unterlassungserklärung - ein Schaden und evtl. noch weitergehende Kosten entstehen.


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