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Corbis mahnt ab…und macht "verlockende Angebote"…

Ja gut, dass Abmahnungen mit dem "Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages" verknüpft werden, ist ja nichts Neues... das kenn ich seit meinem "100-Euro-sind-Genug-Urteil", als wegen Kartenausschnitten (z.B. in Wegbeschreibungen) bundesweit abgemahnt wurde http://www.neubauer-law.de/Urteil-AGCharl-236C282-04.pdf Heute ist der Ton weniger scharf, fast vornehm. Dennoch wird gleich eine Lizenz für angebliche Lizenzdauer von fast einem Jahr rückwirkend gefordert (obwohl Lizenzen nach der eigenen HP auch monatlich berechnet werden können), davon abgesehen läuft der hier angebotene Lizenzvertrag in 3 Wochen ab, "man kann aber ein Kreuzchen machen, dann bekommt man gleich von Corbis ein Angebot für das anschließende Jahr!" Und - und DAS ist wirklich neu- diesmal möchten die Rechtsanwälte in (!) der Lizenzrechnung gleich auch die Anwaltskosten mitabrechen- plus Mehrwertsteuer! Ich verstehe nicht, dass einer namhaften Kanzlei wie Baker McKenzie solche Fehler passieren: Die Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten für einen Gewerbetreibenden und daher keine vom Schädiger zu ersetzende Schadensersatzposition (denn dem Kläger ist ja de facto kein Schaden entstanden, er bekommt die MwSt aus der Rechnung seiner Anwälte an ihn ja von seinem Finanzamt wieder). Man könnte allenfalls darüber noch nachdenken, dass sich die 19% MwSt dann auf die als "Vermittlertätigkeit zu verstehende und der Höhe nach nach RVG berechnete" Anwaltstätigkeit beziehen - für diesen Fall habe ich nun höflich um Übersendung eines entsprechenden Gewerbescheines gebeten....;-) EINES ist jedoch wie immer - der Mandant beschwört, dass dieser "Pixelschnippsel" kostenlos war...beweisen kann er es leider nicht. Daher der Tipp: Wenn man Fotos auf einer Webpage einbaut, dann die "Lizenzfreiheit" beweislich sichern (Ausdruck, Pdf...) Denn Corbis hat zB den ehemals "kostenlosen" Anbieter Zefa geschluckt...


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